Hinweis: Bitte geben Sie dabei im Betreff das Stichwort "BAV Mediziner" ein, damit wir Ihre Anfrage korrekt zuordnen können. Vielen Dank!
Am 22.11.2007 wurde der neue Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen abgeschlossen. Er ist zum 1.1.2008 in Kraft getreten (siehe Ärzteblatt 3, 2008, S. 108-120).
Ein Novum in der Geschichte der Tarifverträge für Arzthelferinnen (TVA) ist der Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) vom Arzt ab dem 1.4.2008. Mit dieser richtungsweisenden Entscheidung haben die Ärzte als Arbeitgeber ein klares Bekenntnis zu ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern abgegeben (siehe Ärzteblatt 3, 2008, S.76-77).
Sie haben sich für den Einstieg in die arbeitgeberfinanzierte Alterssicherung für Arzthelferinnen entschieden. Vorteil für den Arbeitgeber ist dabei, dass die BAV-Beiträge sozialabgabenfrei sind. Auf den ersten Blick mag der Tarifabschluss relativ hoch erscheinen. Schaut man jedoch zurück, zeigt sich, dass die letzte Lohnanpassung vor 2008 im Jahr 2004 vollzogen wurde. Mit der damaligen Anpassung von einem Prozentpunkt wurden die sechs Jahren davor ohne Anpassung gering vergütet. Anders ausgedrückt, Lohnerhöhung plus BAV ergeben eine durchschnittliche Einkommensanpassung - bezogen auf die vergangenen sechs Jahre - von ungefähr 0,6 % im Jahr.
Kernpunkte des Tarifvertrags:
In Abhängigkeit, ob eine Angestellte bisher vermögenswirksame Leistungen (VWL) erhält oder nicht sind zwei Szenarien beim Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte BAV zu unterscheiden:
a) Angestellte, die schon VWL erhalten bekommen zusätzlich eine BAV von
b) Angestellte, die bisher keine VWL erhalten, bekommen an Stelle der VWL eine BAV von
Welche Arbeitgeber betrifft diese Regelung?
Die Regelungen zur BAV betreffen Arbeitgeber, die
Wie setzt der Arzt als Arbeitgeber die Betriebsrente um?
Von den Tarifpartnern (AAA, VmF u.a.) wurde MLP beauftragt, bei den Ärzten für eine einfache Umsetzung und entsprechende Beratung zu sorgen. Mit "BAV-Med easy" hat MLP eine einfache Lösung in drei Schritten für Sie entwickelt.
Kontaktieren Sie uns, um die vereinbarten Änderungen des Tarifvertrags der "Betriebsrente vom Arzt" umzusetzen! Teilen Sie uns bitte hier Ihren Beratungswunsch mit.
Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung, um einen persönlichen Termin mit Ihnen abzustimmen.
Hinweis: Bitte geben Sie dabei im Betreff das Stichwort "BAV Mediziner" ein, damit wir Ihre Anfrage korrekt zuordnen können. Vielen Dank!