Arzthelferinnen erhalten erstmalig eine "Betriebsrente vom Arzt".

Am 22.11.2007 wurde der neue Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen abgeschlossen. Er ist zum 1.1.2008 in Kraft getreten (siehe Ärzteblatt 3, 2008, S. 108-120).

 

Ein Novum in der Geschichte der Tarifverträge für Arzthelferinnen (TVA) ist der Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) vom Arzt ab dem 1.4.2008. Mit dieser richtungsweisenden Entscheidung haben die Ärzte als Arbeitgeber ein klares Bekenntnis zu ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern abgegeben (siehe Ärzteblatt 3, 2008, S.76-77).

 

Sie haben sich für den Einstieg in die arbeitgeberfinanzierte Alterssicherung für Arzthelferinnen entschieden. Vorteil für den Arbeitgeber ist dabei, dass die BAV-Beiträge sozialabgabenfrei sind. Auf den ersten Blick mag der Tarifabschluss relativ hoch erscheinen. Schaut man jedoch zurück, zeigt sich, dass die letzte Lohnanpassung vor 2008 im Jahr 2004 vollzogen wurde. Mit der damaligen Anpassung von einem Prozentpunkt wurden die sechs Jahren davor ohne Anpassung gering vergütet. Anders ausgedrückt, Lohnerhöhung plus BAV ergeben eine durchschnittliche Einkommensanpassung - bezogen auf die vergangenen sechs Jahre - von ungefähr 0,6 % im Jahr.

 

Kernpunkte des Tarifvertrags:

  • Gehaltserhöhung um 2,5%
  • BAV vom Arbeitgeber ("Betriebsrente vom Arzt")

 

In Abhängigkeit, ob eine Angestellte bisher vermögenswirksame Leistungen (VWL) erhält oder nicht sind zwei Szenarien beim Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte BAV zu unterscheiden:

 

a) Angestellte, die schon VWL erhalten bekommen zusätzlich eine BAV von

  • 20 EUR bei Arbeitszeit von 18 Stunden und mehr
  • 10 EUR bei Arbeitszeit unter 18 Stunden
  • 20 EUR bei Auszubildenden nach der Probezeit

 

b) Angestellte, die bisher keine VWL erhalten, bekommen an Stelle der VWL eine BAV von

  • 56 EUR bei Arbeitszeit von 18 Stunden und mehr
  • 28 EUR bei Arbeitszeit unter 18 Stunden
  • 38 EUR bei Auszubildenden nach der Probezeit

 

Welche Arbeitgeber betrifft diese Regelung?

Die Regelungen zur BAV betreffen Arbeitgeber, die

  • dem Tarifvertrag angeschlossen sind
  • sich in der Bezahlung an den Tarifvertrag anlehnen
  • als Arbeitsvertrag den Mustervertrag der Ärztekammer benützen
  • auch ohne Anlehnung an den Tarifvertrag die Anpassung ihren Mitarbeitern zukommen lassen möchten.

 

Wie setzt der Arzt als Arbeitgeber die Betriebsrente um?

Von den Tarifpartnern (AAA, VmF u.a.) wurde MLP beauftragt, bei den Ärzten für eine einfache Umsetzung und entsprechende Beratung zu sorgen. Mit "BAV-Med easy" hat MLP eine einfache Lösung in drei Schritten für Sie entwickelt.

  • 1. Sie geben uns den Auftrag für die Umsetzung. Gespräche mit den Helferinnen sind nicht notwendig.
  • 2. Sie gehen mit Ihrem persönlichen MLP-Berater in zehn Minuten die Checkliste durch, bei Bedarf besorgen wir für Sie die notwendigen Informationen.
  • 3. Wir bringen die Vertragsunterlagen persönlich in Ihrer Praxis vorbei

 

 

Beratung ist wichtig.

Kontaktieren Sie uns, um die vereinbarten Änderungen des Tarifvertrags der "Betriebsrente vom Arzt" umzusetzen! Teilen Sie uns bitte hier Ihren Beratungswunsch mit.

Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung, um einen persönlichen Termin mit Ihnen abzustimmen.

Hinweis: Bitte geben Sie dabei im Betreff das Stichwort "BAV Mediziner" ein, damit wir Ihre Anfrage korrekt zuordnen können. Vielen Dank!

Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die MLP-Geschäftsstelle Pforzheim I wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.