Bester Schutz für Sie und Ihre Immobilie.

 

  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Für den Besitzer eines (un-)bebauten Grundstücks besteht eine so genannte "Verkehrssicherungspflicht". Er ist verpflichtet, die zur Abwendung eines möglichen Schadens notwendigen Sicherungen vorzunehmen, so z. B. bauliche Instandhaltung, ausreichende Beleuchtung, Streuen oder Schneeräumen im Winter. Bereits der Grundstücks- / Hauskauf bringt also für den Eigentümer ein Haftpflichtrisiko mit sich.

 

  • Bauherren-Haftpflichtversicherung

Der Bauherr ist während der Bauzeit jederzeit für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich und gesetzlich verpflichtet, mögliche Gefahren zu beseitigen. Fällt z. B. ein Passant in einen unzureichend abgedeckten Kellerschacht und verletzt sich dabei, können enorme Schadenersatzansprüche auf ihn zukommen.

 

  • Bauleistungs-Versicherung

Die Bauleistungs-Versicherung, auch Bauwesen-Versicherung genannt, schützt das Eigentum des Bauherren. Die Vergabe der Bauausführung an einen Bauträger reicht nicht als Schutz vor möglichen finanziellen Verlusten durch Schäden am Baukörper aus.

 

  • Feuerrohbau-Versicherung

Die Feuerrohbau-Versicherung bietet Versicherungsschutz für das im Bau befindliche Gebäude vom Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschafften und auf dem Grundstück gelagerten Baustoffe und Bauteile, für die er auch die Gefahr trägt.

 

  • Wohngebäude-Versicherung

Die eigenen vier Wände stellen einen beträchtlichen Vermögenswert dar. Es ist notwendig diese Investition umfassend zu schützen, da z. B. ein Sturm das Dach abdecken oder ein Brand das Haus komplett zerstören könnte. Nach einem Schaden sind Reparaturen und Instandsetzungen teuer und werden ohne Wohngebäude-Versicherung schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung.

 

  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Wenn bspw. der im Boden liegende Öltank für die Heizung Ihres Hauses undicht wird und das Öl im Erdreich versickert, kann das sehr teuer werden: das kontaminierte Erdreich muss abgetragen und auf einer Sondermülldeponie gelagert werden. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz muss jeder Besitzer eines Öltanks verschuldensunabhängig und in unbegrenzter Höhe für Schäden haften, die durch eine solche Anlage entstehen.

 

  • Glasversicherung

Von Glück reden kann allerdings, wer eine Glasversicherung abgeschlossen hat. Denn die Reparatur eines Fensters, eines Ceran-Kochfelds oder einer Eingangstür aus Sicherheitsglas ist meistens sehr kostspielig und wird von der Privathaftpflichtversicherung nicht übernommen.

 

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